Steuerklassen und Freigrenzen

Grundsätzlich muss der Solidaritätszuschlag erst ab einem bestimmten festgelegten Lohnsteuerbetrag gezahlt werden. Nach einem gewissen Übergangsbereich kann es jedoch schnell zum vollen Abzug des Solidaritätszuschlags kommen.

Liegt die Lohnsteuer zum Beispiel in den Steuerklassen I, II, IV und VI unter 81 €, entfällt der Solidaritätszuschlag. In der Steuerklasse III liegt die Grenze bei 162 €, bevor eine Abgabe fällig wird.

Freigrenzen bei einkommenssteuerpflichtigen Steuerzahlern liegen bei 972 € bei Alleinstehenden und 1.944 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Oberhalb der Einkommensgrenzen des Solidaritätszuschlags steigt der Steuersatz rasant an. Der Höchstsatz von 5,5% wird dann schnell erreicht.

Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags werden – anders als bei der Lohnsteuer – auch Kinderfreibeträge berücksichtigt. Auch Eltern, die Kindergeld erhalten, profitieren von dieser Regelung. Dies kann dazu führen, dass Eltern mit zwei Kindern trotz Steuerklasse III keinen Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Für 2016 liegt der volle Kinderfreibetrag bei 4.608€ im Jahr, was einem monatlichen Freibetrag von 384€ entspricht.

Auch geringfügig Beschäftigte sind verpflichtet, den Solidaritätszuschlag zu zahlen. Jedoch wird in diesen Fällen bei der Berechnung der Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern lediglich eine Pauschalsteuer von 2% erhoben.

Der Solidaritätszuschlag für Selbstständige berechnet sich nach den gleichen Kriterien und wird somit einmal jährlich nach der Abgabe der Steuererklärung festgesetzt.

Kritik: Solidaritätszuschlag abschaffen – ist das möglich?

Der ursprünglich für den „Aufbau Ost“ eingeführte Solidaritätszuschlag ist allerdings auch ein Streitpunkt auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Es besteht die Sorge, dass sich die einstmalige Sonderabgabe als Dauerbelastung etabliert. Das aber steht in keinem Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Intention.

Kritiker argumentieren, dass es strukturschwache Regionen, die eine entsprechende Unterstützung benötigen, auch in Westdeutschland zur Genüge gebe. Da der Solidaritätszuschlag zudem längst nicht mehr nur für die Strukturentwicklung in Ostdeutschland ausgegeben wird, wird die Forderung „Solidaritätszuschlag abschaffen!“ immer lauter.

Auch die Industrie- und Handelskammern, kurz IHK, wollen den Solidaritätszuschlag abschaffen. Nach ihrer Meinung würde sich eine allgemeine Steuersenkungspolitik weit vorteilhafter auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung in Ost- wie in Westdeutschland auswirken.

Stellvertretend für die Meinung ist der Standpunkt der IHK Frankfurt am Main. Was an finanzieller Hilfe für den Osten Deutschlands zustande kommt, ist ohnehin nicht mehr dem Solidaritätszuschlag geschuldet, sondern dem Länderfinanzausgleich oder dem Umweg über die EU bezüglich der Entwicklung europäischer Regionen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Solidaritätszuschlag und die Diskussion zu diesem Thema in Zukunft entwickeln werden.

26. März 2016

http://www.gevestor.de/details/wie-laesst-sich-der-solidaritaetszuschlag-berechnen-605683.html

 

Konzept zu Bund-LänderfinanzenKretschmann wehrt sich gegen Soli-Aus

Die Union will den Soli abschmelzen, nun kommt Widerstand aus Baden-Württemberg: Ministerpräsident Kretschmann legt ein Konzept vor, wonach die Abgabe Teil der regulären Steuern werden soll. Das erste Echo aus seiner eigenen Partei ist geteilt.

Berlin - Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und sein Finanzminister Nils Schmid (SPD) haben einen Vorschlag zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen vorgelegt. Kern des Konzepts ist, dass der Solidaritätszuschlag in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert wird und der Bund damit erstmals einen Teil der Soli-Einnahmen an die Bundesländer abtritt. Den Vorschlag will Kretschmann in der kommenden Woche bei einer Konferenz der Ministerpräsidenten präsentieren.

Den frei werdenden Betrag von neun bis zehn Milliarden Euro will Kretschmann zur Entlastung der Geber im Länderfinanzausgleich, für weitere Zinshilfen an Bremen und das Saarland, zur Besserstellung Nordrhein-Westfalens bei der Verteilung der Umsatzsteuer sowie für weitere Hilfen für Ostdeutschland einsetzen.

Damit widerspricht Kretschmann Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser hat sich mit den Spitzen von CDU und CSU darauf verständigt, den Soli von 2019 an abzuschmelzen. Kretschmanns Vorstoß lehnt sich dagegen an einen Vorschlag an, den Schäuble ursprünglich mit Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) vorgelegt hatte. Darin war ebenfalls vorgesehen, den Soli in die Einkommensteuer zu integrieren.

Baden-Württembergs Finanzminister Schmid sagte: "Wir brauchen den Soli als Schmiermittel für die Verhandlungen." Sollte der Bund schrittweise auf seine Soli-Einnahmen verzichten wollen, müsse er den Ländern ihren Anteil daran sichern, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen, die sich Bund und Länder teilen.

Kretschmann betonte, Ziel der Bund-Länder-Verhandlungen sei ein "Gesamtkunstwerk", bei dem alle Beteiligten Abstriche machen müssten. Im Ergebnis werde aber kein Land schlechter gestellt als bisher. Alleiniger Verlierer wäre bei Kretschmanns Konzept der Bund: Ihm stünden 10,7 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Zugleich sollen die Bürger um 2,5 Milliarden entlastet werden - zum Beispiel mit dem Abbau der sogenannten kalten Progression, wegen der Arbeitnehmer mehr Steuern zahlen, obwohl ihre Bruttolöhne nicht stärker als die Inflation steigen.

Das erste Echo aus Kretschmanns eigener Partei war geteilt: Bremens grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert lehnte den Vorschlag ab. Er sei unausgewogen und benachteilige die ärmeren Länder, kritisierte sie. Schleswig-Holstein unterstützte den Vorstoß dagegen grundsätzlich. "Zum ersten Mal liegt ein komplett durchgerechneter Vorschlag transparent auf dem Tisch, der viele zu lösende Themen zu einem interessanten Gesamtpaket zusammenschnürt", sagte die Kieler Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).

Für den Norden liefe das Konzept auf strukturelle Mehreinnahmen in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr hinaus. Damit könnte das Land laut Heinold in Bildung und Infrastruktur investieren, ohne neue Schulden zu machen. Allerdings kritisierte sie, bei den Altschulden dürfe nicht nur Bremen und dem Saarland geholfen werden.

Weil der milliardenschwere Länderfinanzausgleich und der Aufbau Ost 2019 auslaufen, müssen sich der Bund und die Länder auf eine Reform der innerstaatlichen Finanzströme einigen. Die Forderung nach einer Beteiligung am Soli-Aufkommen des Bundes ist bisher der einzige Konsens unter den Ländern.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kretschmann-will-soli-einnahmen-mit-eigenem-konzept-sichern-a-1024519.html

Treuhand(anstalt)

Das Vermögen der DDR und die Privatisierung durch die Treuhand

26.8.2015

In der DDR besaß die SED einen Großteil des Staatsvermögens, Betriebe waren weitestgehend verstaatlicht. Im Zuge der Wiedervereinigung galt es, das Vermögen des Staates zu bestimmen und die Wirtschaft umzustrukturieren.

In der DDR war ein tatsächlicher Wettbewerb konkurrierender politischer Kräfte nicht vorgesehen. Das Machtmonopol hatte die Sozialistische Einheitspartei (SED). Das zeigte sich auch in der ungleichen Verteilung materieller Ressourcen. Die SED besaß einen Großteil des DDR-Staatsvermögens.

Im Zuge der Wiedervereinigung untersuchte eine Kommission das Vermögen der SED und der mit ihr assoziierten Blockparteien und Organisationen. Die "Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR" wurde noch unter der letzten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière eingerichtet. Am 1. Juni 1990 nahm sie ihre Arbeit auf. Nach der Wiedervereinigung im Herbst desselben Jahres wurde sie dem Bundesinnenministerium unterstellt. Am 15. Dezember 2006 beendete die Kommission ihre Tätigkeit.

 

 

Aufgabe der Kommission war es, das Vermögen der Parteien und Verbände der DDR im In- und Ausland zu ermitteln. Die Kommission stellte 1,6 Milliarden Euro Gesamtvermögen fest, mehr als zwei Drittel davon – etwa 1,17 Milliarden Euro – waren der SED bzw. deren Nachfolgepartei PDS zuzuordnen. Die "Blockparteien" CDU der DDR, DBD, LDPD und NDPG kamen auf vergleichsweise bescheidene 28,9 Millionen Euro. Deutlich mehr Vermögen wurde mit 368,5 Millionen Euro bei den Massenorganisationen sichergestellt; der Löwenanteil stammte vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB).

Das sichergestellte DDR-Vermögen sollte – sofern es im Sinne des Grundgesetzes als rechtmäßig erworben eingestuft wurde – den Parteien und Verbänden wieder zur Verfügung gestellt, ansonsten an die früheren Eigentümer zurückgeben oder in gemeinnützige Zwecke investiert werden, vor allem in die wirtschaftliche Umstrukturierung der neuen Bundesländer. Tatsächlich aber wurde ein Großteil des sichergestellten Vermögens verwendet, um die Altschulden der neuen Bundesländer zu bezahlen. Dies regelte das Altschuldenregelungsgesetz vom 6. März 1997.[1]

Die festgestellten 1,6 Milliarden Euro entsprechen nicht dem ursprünglichen Gesamtvermögen der Parteien und Massenorganisationen in der DDR. "Nach menschlichem Ermessen", so steht es im Abschlussbricht der Kommission, dürfte es "weiterhin eine Dunkelziffer an unentdecktem Parteivermögen geben".[2] Partei- und Organisationsfunktionäre hätten offensichtlich "in nicht unerheblichem Umfang Staats- und Parteivermögen ins Ausland oder über das Ausland verschoben".[3] Zum 31.12.1989 hatte die SED/PDS ihr Vermögen mit 6,133 Milliarden Ostmark angegeben. Bevor die Kommission ihre Arbeit aufnahm, verringerte die Partei dieses Vermögen durch gezielte Ausgaben: Im März 1990 überwies sie 3,041 Milliarden Ostmark an den Staatshaushalt der DDR. Rund 453 Millionen flossen an Spenden und Stiftungen, 366 Millionen als Darlehen in neugegründete Firmen, deren Eigentümer de facto die Partei blieb[4] – bis Ende 1990 machte die Kommission 160 Firmen ausgestattet mit rund 240 Millionen Ostmark ausfindig.[5]