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Text 1: Das Geschäftsleben

AG, KG, GmBH – was sagen Firmennamen über die Organisation eines Unternehmens aus?

Betrieb, Unternehmen, Gewerbe, Geschäft, Firma: das Deutsche kennt viele Bezeichnungen für etwas, was doch eigentlich dasselbe ist. Was bedeuten diese Wörter nun genau?

Wer eine dauerhafte selbständige Tätigkeit ausübt und dadurch Gewinn erzielt, betreibt ein Gewerbe. Es gehört zu den Grundlagen einer Marktwirtschaft, dass eine Person jederzeit und überall einer wirtschaftlichen Betätigung nachgehen kann. Diese Gewerbefreiheit kann jedoch gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Z.B. bedürfen bestimmte komplexe und gefährliche technologische Anlagen wie Kraftwerke oder chemische Produktionsstätten staatlicher Genehmigungen. In anderen Bereichen (z.B. private Krankenhäuser, Gaststätten, Lebensmittelherstellung usw.) müssen Sachkenntnisse nachgewiesen werden. Als staatliche Aufsichtsbehörde fungiert in Deutschland das Gewerbeaufsichtsamt, das auch die Einhaltung der Arbeitssicherheit überwacht. Ein Gewerbe muss daher angemeldet werden, und zwar in der Regel bei mehreren staatlichen Stellen. Die wichtigsten sind:

- die zuständige Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

- das Gewerbeaufsichtsamt

- das Handelsregister, in das eine Firma eingetragen werden muss

- das Finanzamt.

Je nach Art des Gewerbes müssen weitere Institutionen wie Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer und Landesarbeitsamt kontaktiert werden.

 

Die Begriffe Betrieb und Unternehmen werden oft synonym benutzt. Unternehmen (auch Unternehmung) bezeichnet den rechtlichen Aspekt: es ist eine wirtschaftliche Einheit, die Güter oder Dienstleistungen produziert, um einen Ertrag zu erwirtschaften. Das Wort Betrieb bezieht sich auf die technisch-organisatorische Seite: Betriebe sind Produktionsstätten. Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen oder auch aus keinem (dies ist zum Beispiel bei einer Finanzholding der Fall). Und ein Betrieb muss nicht unbedingt zu einem Unternehmen gehören. Staatliche Verwaltungen werden auch als Betriebe bezeichnet.

Wer sich selbständig machen will, sagt oft: „Ich gründe eine Firma“. Gemeint ist damit, dass jemand allein oder mit anderen zusammen ein Unternehmen gründen möchte. Die Firma ist nach dem Handelsgesetzbuch der Name, unter dem ein Vollkaufmann (das ist ein im Handelsregister eingetragener Geschäftsmann) seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.

 

Bleibt noch das etwas schrillende Wort Geschäft. Darunter versteht man im handelsrechtlichen Sinne alle Tätigkeiten eines Kaufmanns. In der Umgangssprache spricht man von einem guten oder schlechten Geschäft, wenn man etwas mit Gewinn oder Verlust gekauft, verkauft oder getauscht hat. Aber das Wort Geschäft bezeichnet auch ein Verkaufslokal, also einen Laden.

 

Geben Sie die richtige Definition!

A. wirtschaftlich-rechtliche Organisation, deren oberstes Ziel es ist, einen Ertrag zu erwirtschaften ___________________________

B. der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und Dokumente unterschreibt _____________________

C. Bezeichnung für das Verkaufslokal (Laden) einer Unternehmung, aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (Filialen). In der Regel Einzelhandel __________________________________

D. räumliche, technische und organisatorische Einheit zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen ____________________________________

 

 

A. wirtschaftlich-rechtliche Organisation, deren oberstes Ziel es ist, einen Ertrag zu erwirtschaften ___________________________

B. der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und Dokumente unterschreibt _____________________

C. Bezeichnung für das Verkaufslokal (Laden) einer Unternehmung, aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (Filialen). In der Regel Einzelhandel __________________________________

D. räumliche, technische und organisatorische Einheit zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen ____________________________________

 

 

Text 2: Sie wollen eine Firma gründen

 

Welche Unternehmensform ist für Sie die Beste?

Hier finden Sie, kurz zusammengefasst, die wichtigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland. Sie finden die Hauptgründe, aus denen diese Unternehmensformen gewählt werden, eine kurze Zusammenfassung der Inhalte der entsprechenden Rechtsform sowie ihre Vor- und Nachteile.

 

Was wollen Sie? Rechtsform Vorteile Nachteile
Normalerweise geht es hier um ein großes Unternehmen. Sie wollen alleine nicht haften. Als Aktionär wollen Sie jährlich einen Teil des Gewinns erhalten. AG. Normalerweise wird allerdings bei einer Unternehmensgründung nicht sofort eine AG gegründet. Man findet sie häufig bei Großunternehmen. Auch sie ist eine Kapitalgesellschaft. Ihre Gesellschafter (Aktionäre) sind mit ihren Geldeinlagen (Aktien) am Grundkapital des Unternehmens (mindestens 100000 Euro) beteiligt. Die Aktionäre erhalten jährlich einen Teil des Gewinns des Unternehmens, die Dividende. Die Gesellschafter mischen sich nicht in die Angelegenheiten des Unternehmens ein. Sie werden aber darüber informiert und können jährlich einmal auf der Hauptversammlung ihre Meinung sagen, den Vorstand kritisieren. Der Vorstand führt die Geschäfte und wird vom Aufsichtsrat kontrolliert.
Sie wollen souveräner Chef werden, keiner soll Ihnen in Ihre Finanzen und Ihre Entscheidungen hineinreden. Sie wollen möglichst wenig Formalitäten. Einzelunternehmen. Bei kleinen Unternehmen ist die Eintragung ins Handelsregister nicht nötig. Der Name der Firma muss Ihr Vor- und Nachname sein. Sie können allein bestimmen und Ihren Betrieb ohne große Formalitäten führen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen, Geschäfts- und Privatvermögen. Das kann, wenn Sie in Konkurs gehen, den Ruin Ihrer Familie bedeuten.
Sie wollen sich nur finanziell an einem Unternehmen beteiligen, aber nicht aktiv mitarbeiten und nach außen hin nicht erscheinen. Stiller Teilhaber. Der stille Teilhaber gibt dem Unternehmen Geld ohne ein Recht auf Mitsprache. Über die Gewinnbeteiligung wird ein privater Vertrag abgeschlossen. Der Unternehmer bekommt mehr Eigenkapital. Der stille Teilhaber hat eine diskrete Geldeinlage. Ein stiller Teilhaber kann leicht frustriert werden, weil er im Betrieb nichts zu sagen hat.
Sie wollen sich mit mehreren gleichberechtigten und vollhaftenden Gesellschaftern in Ihrem Unternehmen zusammenschließen. Es müssen mindestens zwei Gesellschafter sein. OHG (Offene Handelsgesellschaft). Jeder Gesellschafter leistet eine finanzielle Einlage. Ein Gesellschaftervertrag wird abgeschlossen und es erfolgt eine Eintragung ins Handelsregister. Der Name der Firma besteht aus den Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz OHG oder „und Co.“, „ und Söhne“ etc. Die OHG kann genau den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Gesellschafter angepasst werden. Die Gesellschafter arbeiten alle aktiv mit und leiten die Geschäfte. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem ganzen Privat- und Geschäftsvermögen. Viel Vertrauen in die Partner ist notwendig.
Sie wollen die Vorteile des souveränen Chefs mit beschränkter Haftung verbinden. Auch Sie sind mindestens zu zweit. Einer von Ihnen ist bereit, voll zu haften, der andere nur beschränkt. KG (Kommanditgesellschaft). Wie bei der OHG wird ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen und es erfolgt eine Eintragung ins Handelsregister. Außer dem Chef (dem Komplementär und Vollhafter) mindestens ein Kommanditist (Teilhafter). Der Name des Komplementärs erscheint im Firmennamen mit dem Zusatz KG. Der Chef kann finanzkräftige Teilhaber in sein Unternehmen aufnehmen, die ihm nicht in die Geschäfte hineinreden. Diese Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Der Komplementär haftet nur mit seinem ganzen Vermögen. Die Buchführung ist ziemlich kompliziert.
Sie wollen vor allem die beschränkte Haftung. Sie selbst können als Geschäftsführer angestellt sein. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Das Stammkapital muss mindestens 50 000 Euro betragen. Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben. Der Name der GmbH ist meistens eine Sachfirma, aber mit dem Zusatz GmbH. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt. Bei Verschuldung über das Stammkapital hinaus muss Konkurs angemeldet werden. Bei großen GmbHs (über 500 Mitarbeiter) ist ein Aufsichtsrat (das ist eine Kontrolle der Geschäftsführung) gesetzlich vorgeschrieben.

ПРИЛОЖЕНИЕ 1