Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland

Die Entwicklung des Wohnungsbaus in der Bundesrepublik Deutschland war wahrend eines Vierteljahr­hunderts durch die Notwendigkeit bestimmt, den durch Kriegsverluste und Bevölkerungsumschichtungen bedingten Wohnungsmangel zu überwinden. Bis in die sechziger Jahre mußte zur Verwaltung des Mangels die Wohnungszwangswirtschaft aufrechterhalten werden. Zu Beginn der achtziger Jahre war das Verhältnis zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage rein rechnerisch zwar annähernd ausgeglichen. Vielfach be­stand aber ein spezifischer Wohnungsmangel: So fehlte es — vor allem in den Ballungsgebieten — an Wohnraum zu erschwinglichen Mieten, an Wohnungen für kinderreiche Familien usw.

Im Ganzen gesehen, wartet die Wohnungsbaustatistik der Bundesrepublik mit eindrucksvollen Zahlen auf: Gut zwei Drittel der 1983 bestehenden Wohnungen wurden erst nach 1949 errichtet. Auf jeweils 1 000 Ein­wohner kamen 1982 etwa 420 Wohnungen gegenüber 340 im Jahre 1970 und nur 200 im Jahre 1950. Diese quantitative Verbesserung des Wohnungsangebots wurde durch die hohen Bauleistungen der fünfziger und sechziger Jahre ermöglicht. Der jährliche Zugang an Neubauwohnungen belief sich bis 1974 auf



durchschnittlich 550 000, erst danach sank er wegen der stark gestiegenen Baupreise auf weniger als 400 000. Die Qualität der neuerrichteten Wohnungen nahm ständig zu. Fast alle neugebauten Wohnungen sind heute mit Sammelheizung und Bad ausgestattet; die durchschnittliche Wohnfläche hat sich seit 1952 von 55 auf mehr als 100 m2 vergrößert.

 

In den Wiederaufbaujahren hatte der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau einen entscheidenden Anteil an der raschen Behebung der Wohnungsnot. Das mit dem ersten Wohnungsbaugesetz von 1950 eingeleitete Förderungsprogramm zielte auf die Beschaffung von preisgünstigem Wohnraum für einkom­mensschwache Bevölkerungsschichten. So wurden in den Jahren 1949 bis 1955 sechs von zehn Woh­nungen im sozialen Wohnungsbau errichtet. Neben dem „Ersten Förderungsweg" gab es seit 1966 die För­derung von Bauvorhaben im Rahmen des steuerbegünstigten Wohnungsbaus für Personen mit mittlerem Einkommen. Die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus ging aber ständig zurück: In den siebziger Jahren wurden weniger als ein Drittel der Neuwohnungen aus Sozialbaumitteln gefördert. Mit 674 300 fertigge­stellten Wohnungen erreichte der Bauboom im Jahre 1973 seinen Gipfel; 1982 wurde mit nur315 400 Fertig­stellungen der tiefste Stand der Nachkriegszeit erreicht. Durch den raschen Anstieg der Bau- und Boden­preise In den Jahren zuvor und durch den Auftrieb der Hypothekenzinsen war vor allem der Einfamilien­hausbau zurückgedrängt worden. Eine erneute Belebung des Wohnungsbaus deutete sich im Lauf des Jahres 1982 bereits an; die wohnungspolitischen Maßnahmen der christlich-liberalen Bundesregierung verliehen ihm weitere, kräftige Impulse.