Umweltschutz in Deutschland

Der rasche Wiederaufbau und das enorme wirtschaftliche Wachstum der Fünfziger- und Sechzigerjahre führten in Deutschland zu dramatischen Umweltbelastungen in Form verseuchter Flüsse und Seen, schadstoffbelasteter Luft und einer stark zersiedelten Landschaft. In der Bundesrepublik führte vor allem der Unmut einer großen Zahl von Bürgern dazu, dass seit Anfang der Siebzigerjahre die Umweltbelastungen systematisch bekämpft werden.

Die staatliche Verantwortung für die Umwelt fand ihren Niederschlag im ersten Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971, in dem Umweltpolitik definiert wird als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die notwendig sind, um dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht, um Boden, Luft und Wasser, Pflanzen und Tierwelt vor nachhaltigen Wirkungenmenschlicher Eingriffe zu schützen und um Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen.“

In der DDR galt der Raubbau an den natürlichen Lebensgrundlagen gemäß der SED-Ideologie als Merkmal des westlichen Kapitalismus. Die dramatischen Umweltprobleme im eigenen Land wurden von der politischen Führung und den staatlich gesteuerten Medien weitgehend ignoriert. Die über den tatsächlichen Zustand der Umwelt vorliegenden Daten unterlagen der Geheimhaltung. Dabei waren manche Regionen – insbesondere die Braunkohlereviere und die Zentren der chemischen Industrie – derart belastet, dass sie nach den Grenzwertempfehlungen der UNO als unbewohnbar hätten eingestuft werden müssen.

Umweltschutz im Grundgesetz

In der Bundesrepublik wurde seit Anfang der Siebzigerjahre eine Vielzahl von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen erlassen. Die Maßnahmen reichen vom Abfallbeseitigungsgesetz (1972) über das Bundesimmissionsschutzgesetz (1974) und das Bundesnaturschutzgesetz (1976) bis zur vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (1990).

1994 wurde der Umweltschutz als Staatsziel Umweltschutz in das Grundgesetz aufgenommen (Art. 20a): „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

In der Praxis freilich stoßen die verstärkten Forderungen nach einer gesunden und intakten Umwelt an Grenzen, vor allem weil (gut organisierte) wirtschaftliche Interessen ihm entgegenstehen. Erschwert wird eine effektive Umweltpolitik auch dadurch, dass sie als Querschnittsaufgabe, die beinahe sämtliche Politikfelder betrifft, nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von den politischen und gesellschaftlichen Akteuren in allen Politikfeldern als Leitziel auch wirklich als im Zweifel anderen Interessen vorrangig verfolgt wird.