Die Zentralverwaltungswirtschaft

Die sozialen Nachteile des kapitalistischen Wirtschafts­systems im 19. Jahrhundert waren Anlass, nach neuen Wegen und Ordnungen der Wirtschaft zu suchen. Karl Marx entwickelte in zahlreichen Schriften seine Gedanken zur Anderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhaltnisse. Die in seinem Hauptwerk "Das Kapital" erhobene Forderung nach Sozialisie­rung (= Verstaatlichung) des Grundbesitzes und der Produktions­mittel wurde Grundlage jener sich als Gegenstrцmung zur freien Marktwirtschaft des kapitalistischen Systems gebildeten Wirtschaftsordnung.

Wesen der Zentralverwaltungswirtschaft

In der zentralgeplanten Wirtschaft gibt es im Grunde nur ein Wirtschaftsobjekt, den Staat. Er ist die alleinige Instanz, die den Wirtschaftsplan, der Kollektivplan ist, aufstellt. Entsprechend dem Zentral- oder Gesamtplan erhalt jeder Betrieb einen Teilplan zugeteilt. Der Anhaltspunkt fur das wirtschaftliche Handeln ist nicht der Markt, sondern das zentral aufgestellte Plansoll. Der Staat ist praktisch alleiniger Produzent und Arbeitgeber. Er bestimmt Art und Umfang der

Produktion, setzt Lohne und Preise fest, sowie Einfuhr und Ausfuhr. Es gibt keine Unternehmer wie in der freien Marktwirtschaft. Angestellte des Staates (z. B. Direk­toren) leiten die Betriebe.

Anstelle von Gewinnen sollen Pramien fur die Betriebsleitung und die Belegschaft als Anreiz dienen.

Die Verbrauchsguter werden nicht gekauft, sondern vom Staat "verteilt". Wahrend in der Marktwirtschaft der Preis, Angebot und Nachfrage aufeinander abstimmt, tut das in der zentralen Planwirtschaft der Plan.] Wirtschaftliche Entscheidungen (z. B. uber Art und Umfang der Produktion, Verkauf und Preise) wer­den nicht von einer Vielzahl freier Unternehmer, sondern von einer zentralen staatlichen Behorde getroffen. Die die Zentralverwal­tungswirtschaft bestimmenden drei Voraussetzungen sind Lenkungsfunktion des Staates, verwaltungswirtschaftliche Unter­ordnung und Kollektiveigentum.

 

 

Кафедра иностранных языков РГСУ

Приложение №1 к билету №7

Markt — Preis und Preisbildung

Unter einem Markt versteht man den Ort des regelmäßigen Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Ein echter Markt, bietet Alternativen (= Wahl), für beide Marktseiten: für den Käufer (= Konsumenten) besteht die Möglichkeit, unter mehreren Angeboten auszuwählen; der Verkäufer (Produzent) hat Güter anzubieten und dabei den größtmöglichen Nutzen zu suchen. Auf einem echten Markt herrscht Wettbewerb, Konkur­renz.

Arten der Märkte

Die Märkte unterscheiden sich folgenderweise.

Es gibt auch Märkte, die homogen (vollkommene Märkte) und solche die heterogen sind (unvollkommene Märkte), wo die vollkommenen Märkte die Ausnahme und die unvollkommenen die Regel sind. Auf homogenen Märkten werden vollkommen einheitliche Güter gehandelt, auf heterogenen Märkten Güter, die sich mehr oder weniger voneinander unterscheiden. Auf den ersteren werden z. B. Edelmetalle, Effekten auf den letzteren z. B. verschiedene Biersorten, Automobile verschiedener Hersteller gehandelt. Für einen vollkommenen Markt muß vor allem folgen­de Voraussetzung (= Prämisse) gelten: Abwesenheit sachlicher Vorzüge. Die vollkommen gleichartigen Güter dürfen keine Un­terschiede in Qualität, Farbe, Abmessung, Geschmack usw. aufweisen (z. B. Banknoten, Pfandbriefe eines Kreditinstituts, Baumwolle eines bestimmten Standards).] Wenn es um die Preisbildung auf unvollkommenen Märkten geht, so heißt es, daß die persönliche Meinung der Kunden auch eine erhebliche Rolle spielt, obwohl die angebotenen Güter objektiv gleichwertig sind. (Beispiel: Eine Gruppe von