Die IKPO-Interpol (II. Teil)

Die Nationalen Zentralbüros sind die nationalen Dienststellen, die als Bindeglied zwischen dem Generalsekretariat der Interpol und den Nationalen Polizeibehörden die entscheidende Rolle spielen. Sie führen vor allem Maßnahmen und Operationen exekutiven Charakters durch, die vom Generalsekretariat oder von anderen Nationalen Zentralbüros erbeten werden. Die laufenden Aufgaben der Interpol sind also die folgenden:

1. die Sammlung und die Organisation des Austausches kriminalpolizeilich wichtiger Auskünfte in den Fällen der Kriminalitä die überregionale Bedeutung haben.

z.B. Rauschgifthandel, Wirtschaftskriminalität, Falschgeldkriminalität, Straftaten gegen das Leben, Schmuggel von Edelmetallen und Edelsteinen;

2. die Mitwirkung bei der Identifizierung Verdächtiger bzw. sonstiger in Untersuchungsverfahren einbezogener Personen;

3. die Verhaftung wegen dringenden Tatverdachts gesuchter Personen zwecks späterer Auslieferung auf der Basis zwischenstaatlicher Abkommen.

Aus dem Gesagten ergibt sich, daß die Interpol vordergründlich Informationen auf polizeilichem Gebiet sammelt, aufbereitet und übermittelt.

Für eine höhere Effektivität ihrer Arbeit braucht die Interpol hochmoderne Ausrüstung, die blitzschnelles Reagieren auf Kundenanfragen ermöglichen kann. Eine Verbrecherkartei und modernste Methoden der Täteridentifizierung ersetzen größtenteils die Anlage von Fingerabdruckkarteien. Die Daten von insgesamt 20000 internationalen Schwerkriminellen sind computergesteuert. Die Interpol unterhält ein eigenes weltweit ausgebautes Funknetz, verfügt über ein Bildtelegraphie-system, Nachrichtenvermittlungs- und Kommunikationssystem.

Text 2

Verwaltungsrecht

 

Das umfangreichste und für den Alltag des Bürgers wichtigste Teilgebiet des öf­fentlichen Rechts ist das Verwaltungsrecht. Es umfaßt das von den staatlichen oder kommunalen Behörden anzuwendende Recht und betrifft alle Rechtsbereiche, die die verwaltende und ordnende Tätigkeit des Staates regeln. Das Verwaltungsrecht ist jedoch mehr als ein Fahrplan für die Behörden; es dient auch dem Schutz des Bürgers vor willkürlichem Verwaltungshandeln.

Das Handeln der öffentlichen Verwaltung ist heute hochgradig verrechtlicht. Dies folgt aus dem Verfassungsprinzip des Rechtsstaates, demzufolge alle Beziehungen zwischen der Staatsgewalt und dem Bürger solche des Rechts sind. Dies führt auch dazu, daß die Vielfalt rechtlicher Normen, die für das Handeln der Verwaltung maßgeblich ist, vom einzelnen Bürger kaum noch zu durchschauen ist.

Der moderne Staat hat eine Fülle von Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die sichkaum auf einen Nenner bringen lassen.

Die Ordnungsverwaltung ist die älteste Form des Verwaltungshandelns; sie erfüllt das gesellschaftliche Bedürfnis nach Ordnung und Sicherheit. In erster Linie sind hier die Aufgaben der Polizei zu nennen. Die Ordnungsverwaltung ist dadurch charakterisiert, daß sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum der Bürger vornehmen muß. Das Verwaltungsrecht zielt darauf ab, solche Eingriffe der Staatsgewalt unter Kontrolle zu halten.

Die Leistungsverwaltung nimmt im modernen Sozialstaat einen immer größeren Raum ein. Ihre Aufgaben kann man allgemein mit dem Begriff der Daseinsvorsorge kennzeichnen. Dazu gehören so unterschiedliche Aufgaben wie, die Energieversorgung, die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Verkehrsmitteln oder die Sozialfürsorge.

Die Planungsverwaltung hat die Aufgabe, künftige Entwicklungen im Interesse der Bürger zu planen. Als ein Beispiel kann hier die Planung des Straßen-und Wohnungsbaus angeführt werden.

Den vielfältigen Aufgaben der modernen Verwaltung trägt die Vielgestaltigkeit des Verwaltungsrechts Rechnung. Es gliedert sich in das Allgemeine Verwaltungs­recht und das Besondere Verwaltungsrecht. Im Allgemeinen Verwaltungsrecht sind die für alle Zweige der Verwaltung geltenden allgemeinen Grundsätze zusammen­gefaßt, zum Beispiel die Vorschriften über die grundlegenden Organisationsmerkmale der Verwaltung und die Formen des Verwaltungshandelns. Das Besondere Verwaltungsrecht regelt die einzelnen Aufgabenbereiche der Verwaltung und umfaßt beispielsweise das Polizeirecht, das Schulrecht, das Baurecht, das Beamtenrecht und das Verkehrsrecht.

Text 3

Sozialrecht

Im modernen Sozialstaat spielt auch das Sozialrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts eine immer größere Rolle. Dazu gehören vor allem das Recht der sozialen Sicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung), aber auch andere staatliche Leistungsbereiche (zum Beispiel Arbeitsförderung, Berufsbildungsförderung). In der Entwicklung des Sozialrechts kommt der Wandel der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse deutlich zum Ausdruck. Es dient in besonderer Weise der individuellen Existenzsicherung, der Förderung und Erhaltung der Arbeitskraft des einzelnen, dem sozialen Ausgleich und der Umverteilung materieller Güter. Der Bedürftige hat einen Rechtsanspruch auf soziale Hilfe, gleichgültig, ob er seine Notlage selbst verschuldet hat oder nicht.

Durch staatliche Fürsorgeleistungen soll dem Hilfsbedürftigen ein Leben er­möglicht werden, das der Würde des Menschen entspricht. Finanzierung und Vertei­lung der Sozialhilfe sind ein Beispiel dafür, daß das Gerechtigkeitsproblem immer wieder neu gelöst werden muß. Die notwendigen Aufwendungen für die Sozialhilfe werden aus staatlichen Mitteln bestritten, zu denen der einzelne Steuerzahler nach Maßgabe seiner individuellen Leistungsfähigkeit beiträgt. Die Verteilung der Sozi­alhilfe erfolgt dagegen ausschließlich aufgrund persönlicher Bedürftigkeit. Gegen­wärtig ist die Finanzierung der Sozialhilfe ein besonders schwieriges Problem, weil wegen der hohen Arbeitslosigkeit immer mehr Menschen auf sie angewiesen sind.

Text 4

Privatrecht

Das Privatrecht ordnet die Beziehungen der einzelnen Menschen und der gesell­schaftlichen Gruppen zueinander. Die Gesellschaft besteht aus vielfältigen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den einzelnen oder Gruppen von ein­zelnen. In diesen Beziehungen stehen sich häufig gegensätzliche Wünsche oder In­teressen gegenüber. Es ergibt sich die Frage, was eine Person einer anderen gegenüber tun darf oder von ihr verlangen kann. Was soll zum Beispiel geschehen, wenn der Käufer nach der Bezahlung einer gekauften Ware feststellt, daß diese fehlerhaft war, der Verkäufer aber behauptet, er habe die Ware in fehlerfreiem Zustand abgegeben. Häufig werden Verträge abgeschlossen, durch die die beteiligten Personen ihre jeweiligen Interessen zum Ausgleich bringen wollen. Was aber soll geschehen, wenn es über den Inhalt solcher Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu Meinungsverschiedenheiten kommt?

Die Antwort auf solche Fragen findet sich in den Regelungen des Privatrechts. Es bestimmt, allgemein gesagt, die rechtlichen Positionen, die für das Verhältnis der Bürger untereinander maßgeblich sein sollen. Es weist ihnen Berechtigungen zu und legt ihnen Verpflichtungen auf. Es regelt, nach welchen rechtlichen Grundsätzen In­teressenkonflikte gelöst werden sollen.

 

 

II КУРС

Text 5

Das Strafvollzugsrecht

Der Strafvollzug hat die Aufgabe, die zu Freiheitsstrafen verurteilten Bürger zeitweilig von der unmittelbaren Einwirkung auf das Leben der Gesellschaft auszuschließen und sie zu behandeln.

Die Strafen mit Freiheitsentzug werden in staatlichen Strafvollzugseinrichtungen vollzogen.

Die Strafgefangenen sind *unter Beachtung ihrer Arbeitsfähigkeit zur Arbeit einzusetzen. Im Strafvollzug ist die Gesetzlichkeit streng einzuhalten. Die Menschenwürde und die Persönlichkeit der Strafgefangenen sind dabei zu achten. Die Strafvollzugsbehörden berücksichtigen auch die Fragen der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen in das gesellschaftliche Leben nach der Verbüßung der Strafe.

Abhängig von dem Charakter und der Schwere der Tat und von der Persönlichkeitseigenschaften des Täters werden die mit dem Freiheitsentzug verbundenen Strafen in offenen und geschlossenen Vollzugsanstalten vollzogen. Die Staatsanwaltschaft kann auch die Verlegung des Strafgefangenen in eine offenere Vollzugsanstalt anordnen, falls er sich auf dem Besserungsweg befindet.

(1084 п. зн.)

*unter Beachtung ihrer Arbeitsfähigkeit zur Arbeit – с учетом их способности выполнять определенного вида работы

 

Text 6