Informationen des Umweltschutzamtes zum bodenschutzrechtlichen Sanierungsverfahren

Altlast Stolberger Zink

Situation der Altlast Stolberger Zink

Auf dem ehemaligen Gelände der Stolberger Zink AG in Freiburg-Kappel und Kirchzarten wurde bis in die 50-er Jahre eine Anlage zur Aufbereitung von Erzen aus der Grube Schauinsland betrieben.

Auf dem Gelände befinden sich schwermetallhaltige Ablagerungen, unter anderem auch mit Schwermetallen belastete Schlämme aus Klär- und Absatzbecken, die zu einem Schadstoffeintrag ins Grundwasser führen. Nach Untersuchungen des Abstroms ist von einer räumlich begrenzten Belastungssituation des Grundwassers auszugehen. Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation sind mit hohen Kosten verbunden, sodass Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Belastungen des Grundwassers und des zu erzielenden Nutzens für den Grundwasserschutz rechtlich als unverhältnismäßig anzusehen sind. Sanierungsmaßnahmen können daher derzeit gegenüber bodenschutzrechtlich grundsätzlich sanierungspflichtigen Personen nicht angeordnet werden. In der Bewertung ist die Belastungssituation für die im Stadtkreis Freiburg liegenden Teilflächen des Altlaststandortes Stolberger Zink aus Verhältnismäßigkeitsgründen als bis auf weiteres hinzunehmender Schaden einzustufen.

Erst in Verbindung mit einem Investitionsprojekt, wie der geplanten wohnbaulichen Nutzung einer Teilfläche des Areals Stolberger Zink, können und müssen verhältnismäßige Sanierungsmaßnahmen gefordert werden.
Insoweit begrüßt die Verwaltung grundsätzlich Investitionsprojekte, die durch eine erforderliche Sanierung zu einer Reduzierung der Belastungssituation für das Grundwasser im Bereich der Altlast Stolberger Zink beitragen.

Probenentnahme Schlammteiche
(Februar 2015)

Die Projektgesellschaft Kappel mbH wird am 24. und 25. Februar 2016 eine Beprobung der Schlammteiche im Areal Stolberger Zink in Freiburg-Kappel veranlassen. Hierzu wird ganztags ein Bagger vor Ort sein und das Gelände zeitweise mit einem LKW mit Mulde befahren. Die Mulde wird für den Transport abgedeckt.

Die Beprobung erfolgt mit Blick auf die geplante Sanierung Stolberger Zink, um die Konditionierung und Entwässerung des Schlamms im Labor untersuchen zu können. Um unterschiedliche Verfahren und Konditionierungsmittel zu testen, wird eine größere Menge an Probenmaterial, je Probenahme ca. 7 m³ , benötigt.

Als Ansprechpartner ist vor Ort Herr Schrade von der Firma HPC unter der Handy-Nummer 01727665600 erreichbar. Anfragen können Sie auch an das Umweltschutzamt, Frau Dold (Tel. 0761/201-6182) richten.

 

Allgemeiner Hinweis des Umweltschutzamtes zur Sanierung (August 2014)

Das Umweltschutzamt ist für das bodenschutzrechtliche Verfahren zur Verbindlicherklärung der Sanierungsplanung „Stolberger Zink“ zuständig. Für die geplante Wohnbebauung auf Flurstück-Nr. 72, der sog. Teilfläche A des ehemaligen Betriebsgeländes der Stolberger Zink AG, läuft beim Stadtplanungsamt das Bebauungsplanverfahren „Neuhäuserstraße, Plan-Nr. 3 - 82“. Diese beiden Verfahren sind voneinander unabhängige, jeweils eigenständige Verfahren, die in der Stadtverwaltung aufeinander abgestimmt werden.

Auf dieser Internetseite informiert das Umweltschutzamt über die Sanierungsplanung und den Stand des bodenschutzrechtlichen Verfahrens.

 

Informationen des Umweltschutzamtes zum bodenschutzrechtlichen Sanierungsverfahren

Das Sanierungsprojekt Stolberger Zink ist ein privates, durch die Vorhabensträgerin, die Projektgesellschaft Kappel mbH (PG Kappel mbH) zu finanzierendes Vorhaben, für das nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz ein Sanierungsplan zu erstellen ist.
Für den Sanierungsplan ist beim Umweltschutzamt als unterer Bodenschutzbehörde die Verbindlicherklärung (Genehmigung) zu beantragen, deren Voraussetzungen im Rahmen des bodenschutzrechtlichen Verfahrens durch das Umweltschutzamt und weitere Fachbehörden zu prüfen sind. Erfüllt der Sanierungsplan die Anforderungen, hat die Antragstellerin einen Anspruch auf Erteilung der Verbindlicherklärung des Sanierungsplans.

Die Projektgesellschaft Kappel mbH beantragte Mitte Januar 2014 eine Änderung der im Juni 2012 eingereichten Sanierungsplanung. Der bei der Sanierung auf der sog. Teilfläche A der Altlast Stolberger Zink anfallende belastete Aushub soll jetzt weitgehend auf zugelassene Deponien verbracht und entsorgt werden. Nicht oder geringer belastetes Material soll teilweise belassen oder nach festzulegenden Kriterien wieder eingebaut werden.
Das Verfahren zur 2012 beantragten Umlagerung des Aushubs auf die sog. Teilfläche B/C innerhalb des Altlaststandortes ruht.

Von der Projektgesellschaft Kappel mbH wurden der Sanierungsplan, der die eigentlichen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen beinhaltet und der Landschaftspflegerische Begleitplan, in dem die mit der Sanierung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz dieser Beeinträchtigungen dargestellt sind, an die geänderte Sanierungsplanung angepasst und zur Verbindlicherklärung eingereicht. Außerdem wurden weitere Gutachten erstellt.

Nachdem die aktualisierten Planunterlagen vorliegen, wird das bodenschutzrechtliche Verfahren und das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, das in Abstimmung mit der PG Kappel mbH hinsichtlich aller betroffenen Umweltbelange durchgeführt wird, wieder aufgenommen. In diesem Verfahren werden die betroffenen Fachbehörden, die anerkannten Naturschutzvereinigungen mit örtlichen Vertretungen, die Gemeinden Freiburg und Kirchzarten mit ihren gemeinderätlichen Gremien sowie der Ortschaftsrat Kappel über die geänderte Sanierungsplanung informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Des Weiteren wird die Sanierungsplanung im Auftrag des Umweltschutzamtes durch einen unabhängigen Gutachter geprüft und ist zudem der staatlichen Altlastenbewertungskommission vorzulegen.

Auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit ist weiterhin vorgesehen. Nach Vorprüfung wird die geänderte Sanierungsplanung in der Bürgerberatung im Freiburger Innenstadtrathaus sowie in den Rathäusern in Freiburg-Kappel und Kirchzarten ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Freiburg eingestellt. In einer Bürgerinformationsveranstaltung soll die neue Planung vorgestellt werden. Anschließend sind zwei Dialoggespräche zu den Themen „Verkehr“ sowie „Gesundheitsschutz“ mit dem Bürgerverein Neuhäuser e. V geplant. Die Dialoge sollen einen fachlichen Austausch zwischen Vertretern / Vertreterinnen der Bürgerschaft, des Vorhabensträgers und betroffener Fachbehörden ermöglichen. Auch interessierte Personen aus der Bevölkerung werden an den Dialogen teilnehmen und Fragen stellen können. Die Termine werden vorab rechtzeitig bekannt gegeben.

Eine Übersicht zum Sanierungsverfahren gibt das Ablaufschema.