Ergebnisse der Sondierungen im August 2013

Nach einer ersten Kurzbewertung der Analyseergebnisse durch die Vorhabensträgerin, Herrn Dr. Eisele von der Planungs- und Projektentwicklungsgesellschaft Dr. Eisele mbH, weisen die entnommenen Feststoffproben nach wie vor teilweise sehr hohe Gehalte an Schwermetallen, insbesondere an Cadmium und Blei auf. Wesentliche Gehalte von Arsen konnten dagegen in den aktuellen Proben vom August 2013, wie bereits in früheren Untersuchungen, für die Teilfläche A der Altlast Stolberger Zink im Stadtkreis Freiburg nicht festgestellt werden.

Diese Kurzbewertung ist aus Sicht des Umweltschutzamtes schlüssig und bestätigt die bisher beim Umweltschutzamt bekannte Belastungssituation.

Eine ausführlichere Bewertung zu den Analysewerten der Bohrungen vom August 2013 wird noch erstellt und sobald diese vorliegt auf dieser Seite ebenfalls eingestellt werden.

 

Abwicklung

Die Abwicklungsrichtlinie (komplett Richtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, oft auch Bank Recovery and Resolution Directive, kurz „BRRD“) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung von Sanierungs- und Abwicklungsinstrumenten zur Rettung von notleidenden Kreditinstituten, die im Rahmen der sog. europäischen Bankenunion erlassen wurde.

Hintergrund

Im Zuge der seit 2007 andauernden Finanzkrise wurden wiederholt in Schieflage geratene Kreditinstitute unter Einsatz öffentlicher Mittel gerettet. Um derartige Bail-outsin Zukunft zu vermeiden und Banken ohne Einsatz öffentlicher Mittel abwickeln zu können, wurden in der EU Abwicklungsmechanismen entwickelt. Zur Umsetzung sind zwei Gesetzgebungsprojekte initiiert worden: Zum einen eine für alle EU-Mitgliedstaaten geltende Abwicklungsrichtlinie, die die Sanierungs- und Abwicklungsinstrumente europaweit harmonisiert, ihre Anwendung aber in der Zuständigkeit nationaler Abwicklungsbehörden belässt (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung); zum anderen eine Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism: SRM). Letztere setzt auf den Instrumenten der Abwicklungsrichtlinie auf und ergänzt den von der EZB übernommenen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken (Single Supervisory Mechanism: SSM). Die systemrelevanten Banken der Eurozone, sowie etwaige freiwillig hinzutretende Mitgliedstaaten von außerhalb der Euroraumes, d.h. alle Banken die aufsichtrechtlich dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen, unterliegen hierbei auch dem SRM, einem institutionellen Mechanismus mit einer Abwicklungsbehörde auf europäischer Ebene sowie einem einheitlichen Abwicklungsfonds. Die dem Abwicklungsfonds zur Verfügung gestellten nationalen Finanzmittel werden über eine Übergangszeit von acht Jahren sukzessive vergemeinschaftet.

Kernelemente
Die Richtlinie harmonisiert die Handhabung von Sanierungen (Recovery) in Eigenregie der betroffenen Kreditinstitute und die Abwicklung (Resolution) unter Regie der zuständigen Aufsichtsbehörde. Auslöser für eine Abwicklung unter der Richtlinie sind:

· Ein Institut fällt aus, oder sein Ausfall ist wahrscheinlich. Mit diesem Kriterium wird neben der Überschuldung und Zahlungsfähigkeit des Instituts auch auf Verstöße gegen die an eine dauerhafte Zulassung geknüpften Anforderungen abgestellt, beispielsweise ein Verlust, der einen wesentlichen Teil der Eigenmittel aufbraucht. Soweit nicht bestimmte Ausnahmen greifen, wird zudem das Kriterium „Ausfall“ oder „wahrscheinlicher Ausfall“ als erfüllt angesehen, wenn ein Institut eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhält.

· Es besteht nach vernünftigem Ermessen keine Aussicht, dass alternative Maßnahmen der Privatwirtschaft oder der Aufsichtsbehörden den Ausfall abwenden können.

· Die Abwicklung ist im öffentlichen Interesse. Im Rahmen dieses Kriteriums wird ein Vergleich zum Insolvenzverfahren gezogen: Ein Abwicklungsverfahren liegt nur dann im öffentlichen Interesse, wenn es für das Erreichen eines oder mehrerer Abwicklungsziele erforderlich und verhältnismäßig ist und die Liquidation des Instituts im Insolvenzverfahren diese Ziele nicht in gleichem Umfang ermöglichen würde. Im Falle einer Notlage ist jedes Mal zu prüfen, ob ein Insolvenz- oder ein Abwicklungsverfahren durchzuführen ist. Dabei darf im Abwicklungsverfahren kein Gläubiger schlechter gestellt werden, als er es durch eine Insolvenz wäre (no creditor worse off).

Bei den in der Richtlinie definierten Abwicklungsinstrumenten handelt es sich um:

· Unternehmensveräußerung

· Brückeninstitut

· Ausgliederung von Vermögenswerten

· Bail-in.

 

Besserwessi

Wessi ist ein umgangssprachlicher Ausdruck, der laut dem Duden jemanden bezeichnet, der aus den „alten Bundesländern stammt; Westdeutscher“ ist.[1] Das dazugehörige Gegenwort ist Ossi, das oft für Personen aus „Ostdeutschland, aus den neuen Bundesländern stammende“ gebraucht wird

Begriffsverwendung

Bereits Jahrzehnte vor der deutschen Wiedervereinigung wurde in West-Berlin der Begriff Wessi eher abwertend für westdeutsche „Provinzler“ gebraucht, insbesondere für diejenigen, die nach Berlin zuzogen oder dort zu Besuch waren. Analog dazu nannten die West-Berliner den Rest der damaligen Bundesrepublik auch Wessiland, was teilweise bis heute immer noch so vorkommt. Der Begriff wurde damals abschätzig verwendet, wenn Westdeutsche als sogenannte „Kegeltouristen“ oder als Träger der Gentrifizierung gemeint waren oder um eine vermeintlich immer stärker nach Berlin getragene „Sterilität“ der westdeutschen Provinz zu kritisieren.

Während der Wende in den Jahren 1989 und 1990 veränderte der Begriff Wessi seine Bedeutung und bezeichnete alle Bürger der alten Bundesländer und West-Berlins. Heute kommt es manchmal zu Missverständnissen, da der Begriff immer noch beide Bedeutungen hat. Als Pendant dazu entstand zur Bezeichnung ehemaliger DDR-Bürgern die Bezeichnung Ossi. Gleichzeitig dazu entwickelten sich Wessi- und Ossi-Witze. Vor 1990 wurden in der DDR die „BRD-Bürger“ (offiziell gab es in Westdeutschland jedoch nur eine deutsche Staatsangehörigkeit) auch als Westler oder als Bundis bezeichnet. Die Begriffe Wessi und Ossi verwendete Thomas R. P. Mielke 1985 in dem Buch Der Tag, an dem die Mauer brach. Hans Magnus Enzensberger verwendete 1987 in dem Buch Ach Europa die Schreibweisen Wessie und Ossie. In einem Kapitel in diesem Buch beschreibt Enzensberger ein fiktives wiedervereinigtes Deutschland im Jahre 2006, in dem sich Ossies und Wessies „spinnefeind“ sind.

Teilweise war der Begriff Wessi in Teilen der neuen Bundesländer negativ besetzt, was sich auch an der Wort-Erweiterung Besserwessi ablesen ließ; umgekehrt war die Assoziationen zum Begriff Ossi im westlichen Deutschland auch eher negativ konnotiert („Jammerossi“[3]).[4] Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kreierte 2009 den Begriff Super-Wessis für sogenannte „Schwaben“, das als Synonym für pedantische und vergleichsweise wohlhabendere Zugezogene aus dem Süden und Westen der Republik in Berlin verwendet wird.[5]

Weitere Begriffe sind Zoni, abschätzig für DDR-Bürger, und Ossi, für einen DDR-Bürger, der nach der Wende in die alten Bundesländer umzog.[6][7]

Des Weiteren gibt es noch den Begriff Wossi als Zusammensetzung von „Wessi“ und „Ossi“. Dies ist eine in den neuen Bundesländern geprägte Bezeichnung für einen Bürger aus den westlichen Bundesländern, im Osten auch „Bundi“ genannt, der nach der Wende in den östlichen Bundesländern Fuß gefasst hat.

Die Sprachwissenschaftlerin Doris Steffens vom Institut für Deutsche Sprache nennt 2014 die Begrifflichkeiten Ossi und Wessi als Beispiel für Inbegriffe für die Schwierigkeiten des Vereinigungsprozesses. Ihre negative Zuschreibungen haben diese Begriffe laut einer Studie inzwischen weitgehend eingebüßt. So wären Begriffe wie Jammerossi oder Besserwessi heute seltener zu hören als direkt nach dem Mauerfal

 

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Ost-West-Pendler

 


Zahl der Pendler stark gestiegen - die meisten von Ost nach West

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Die Zahl der Berufspendler ist nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren stark gestiegen - und noch immer pendeln wesentlich mehr Beschäftigte aus Ostdeutschland zum Arbeiten in die westlichen Bundesländer als in umgekehrter Richtung. Das schreibt die "Passauer Neue Presse". Demnach gab es 2015 mehr als drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ihren Arbeitsort nicht in dem Bundesland hatten, in dem sie wohnten. 1999 traf dies auf 2,2 Millionen Arbeitnehmer zu.

http://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt-zahl-der-pendler-stark-gestiegen---die-meisten-von-ost-nach-west-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160416-99-605069