Text 17. DER PERSONALBEDARF DER UNTERNEHMUNG

An erster Stelle der Personalplanung steht die Ermittlung des Personalbedarfs der Unternehmung. Damit die betriebliche Ge­samtaufgabe erfüllt werden kann, muss bestimmt werden, welche personellen Kapazitäten notwendig sind. Ein Überangebot an Ar­beitskräften hat bei einer Fehlplanung ebenso negative Folgen für die Unternehmung wie eine personelle Unterdeckung.

Aufgabe der Personalbedarfsermittlung ist es, Folgendes festzustellen:

a) wie viele Mitarbeiter (quantitativ);

b) mit welchen Qualifikationen (qualitativ);

c) zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer (zeitlich);

d) an welchem Ort (örtlich).

Diese Tatsachen sind zur Erstellung des betrieblichen Leistungsangebotes des Un­ternehmens benötigt.

Bei der Ermittlung des Personalbedarfs unterscheidet man zwi­schen Brutto- und Nettopersonalbedarf. Während der Bruttopesonalbedarf den gesamten Personalbedarf zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt, versteht man unter dem Nettopersonalbedarf die Zahl der Mitarbeiter, die zusätzlich zum bereits vorhandenen Personal benötigt werden. Der individuelle Nettopersonalbedarf der Unternehmung ist, unter Berücksichtigung der Personalzugänge und -abgänge, von einer Reihe unternehmensinterner und externer Einflussfaktoren abhängig. Beispielhaft zu nennen sind als externe Einflussfaktoren: Bevölkerungsentwicklung, konjunkturelle Entwicklungen, Arbeitsmarktsituation, technologischer Fortschritt und gesetzliche Rahmenbedingungen. Unternehrnensinterne Einflussfaktoren sind unter anderem: Produktions- und Leistungsprogramm, Unternehmenspolitik, Organisationsstruktur, Umsatz und Personalstruktur.

Wie stark sich die jeweiligen Aspekte auf den Personalbedarf auswirken, hängt von der jeweils besonderen Situation der Unternehmung ab.

 

Fragen zum Text:

1. Was steht an erster Stelle der Personalplanung und warum?

2. Was gehört zu den Aufgaben der Personalbedarfsermittlung?

3. Was unterscheidet man bei der Ermittlung des Personalbedarfs?

4. Was versteht man unter dem Bruttopesonalbedarf und Nettopersonalbedarf?

5. Wovon hängt der individuelle Nettopersonalbedarf ab?

 

 

Abteil II

Text 18. MANAGEMENT

Eine einheitliche Definition des Begriffes „Management“ existiert nicht. Gegenüber den im deutschsprachigen Raum sehr häufig verwendeten Begriffen wie
„Unternehmungsführung“ oder „Unternehmensleitung“ ist jedoch der aus dem
anglo-amerikanischen Sprachgebrauch stammende Begriff „Management“ umfassender. Der Begriff „Management“, den man als die Leitung von Organisationen ansieht, wird aber in einem zweifachen Sinn verwendet:

– Management als Institution

– Management als Funktion.
Management als Institution ist der Personenkreis, der sich mit der Leitung
einer Institution befasst, und zwar vom Präsidenten (Generaldirektor) bis
zum Meister. Anders gesagt: Als Manager bezeichnet man nur die obersten und oberen Führungskräfte der Unternehmen. Innerhalb dieser Personengruppe unterscheidet man:

– Top-Management (obere Leitungsebene),

– Middle Management (mittlere Leitungsebene),

– Lower Management (untere Leitungsebene).

Management als Funktion ist die Gesamtheit aller Aufgaben, die der Manager als Führungskraft bzw. als Vorgesetzter ausübt. Management ist damit wesentlich mehr als Verwaltung. Nach modernen Auffassungen kann die Lei­tung des täglichen Betriebs- und Geschäftsablaufes dem mittleren Manage­ment überlassen werden. Man soll zwischen dem oberen und mittleren Ma­nagement die Arbeit teilen, dann werden die obersten Führungskräfte etwas entlastet, was zur erheblichen Erhöhung der Produktivität führen kann. Die Management-Funktion kann von den Vorgesetzten an jeweils ihnen unterstellte Verantwortliche übertragen werden. Die Aufgaben des Managements werden dabei in zwei Schwerpunkten gesehen:

– Leitung, d. h. sach-rationale Aufgaben wie Setzen von Zielen, Planen, Kontrollieren;

– Führung, d. h. sozio-emotionale Aufgaben wie Delegieren, Motivieren u. a.

Zusammenfassend kann man sagen: Management ist der Personenkreis, der mit Leitungs- und Führungsaufgaben des Unternehmens befasst ist. Manage­ment bezeichnet gleichzeitig die Funktionen eines Vorgesetzen, die sich in Leitungs- und Führungsfunktionen unterscheiden lassen. Weitere wichtige Gebiete des modernen Managements sind die Pflege der Beziehungen zwischen Betrieben und wichtigen Organisationen und der Beziehungen des Unternehmens zu seiner Umwelt.

Unabhängig davon, ob die sachorientierte oder mitarbeiterorientierte Perspektive dominiert, lassen sich einige charakteristische Grundzüge bestimmen, die den Inhalt und die Bedeutung von Management erklären. Sie sind für das Managementkonzept ausschlaggebend.

Management will Menschen durch

– Systeme und Prozesse,

– Analyse und Problemlösung,

– Entscheidungsfindung und Entscheidungsdurchsetzung,

– Kommunikation und Interaktion

so führen und so motivieren, dass dadurch zielbestimmtes, planvolles, organisiertes und kontrolliertes Handeln im Unternehmen erreicht wird.

 

Fragen zum Text:

1. Wie wird der Begriff „Management“ gebraucht?

2. Was bedeutet „Management“ als Institution?

3. Was bedeutet „Management“ als Funktion?

4. Wie werden die Aufgaben des Managements gesehen?

5. Was ist für das Managementkonzept ausschlaggebend?